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   BFH, 10.12.2020 - V R 7/20   

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https://dejure.org/2020,54007
BFH, 10.12.2020 - V R 7/20 (https://dejure.org/2020,54007)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2020 - V R 7/20 (https://dejure.org/2020,54007)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - V R 7/20 (https://dejure.org/2020,54007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 13b UStG, § ... 13b Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 13b Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 946 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 37 Abs. 2 AO, § 163 AO, § 123 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG, § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 13b Abs. 1 UStG, Art. 194 der Richtlinie 2006/112/EG, § 2 Abs. 1 UStG, § 13b Abs. 8 UStG, § 19 Abs. 1 UStG, § 705 BGB, Art. 194 MwStSystRL, § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 UStG, § 421 BGB, Abs. 4, § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG, § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, § 14c Abs. 1 UStG, § 14c UStG, § 163 Abs. 1 AO, § 123 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO, § 139 Abs. 4 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verlagerung der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen

  • Betriebs-Berater

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • rewis.io

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Verlagerung der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die uneinbringliche Leistung in der Umsatzsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers - und der weitere Leistungsempfänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reverse-Charge-Verfahren bei mehreren Leistungsempfängern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers bei einem weiteren Empfänger

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Werklieferung mit mehreren Leistungsempfängern

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13b Abs 5 S 1 ; UStG § 13b Abs 2 Nr 1 ; AO § 37 Abs 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13b Abs 5 S 1, UStG § 13b Abs 2 Nr 1, AO § 37 Abs 2
    Steuerschuldner, Ehegatte, Unternehmer, Leistungsempfänger, Rechnungsberichtigung, Erstattungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 1718
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Diese ist zu bejahen, da eine bloße Innen-GbR als Leistungsempfängerin nicht in Betracht kommt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- HE vom 21.04.2005 - C-25/03, EU:C:2005:241, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 324) und eine mögliche Mitberechtigung der Ehefrau des Klägers unbeachtlich ist.

    Zudem geht es hier um die Bebauung eines im Alleineigentum des Klägers stehenden Grundstücks und nicht um die Situation von Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten (vgl. dazu EuGH-Urteil HE, EU:C:2005:241, UR 2005, 324, und BFH-Urteil in BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13).

  • BFH, 06.10.2005 - V R 40/01

    Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft ohne

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Es stützte sich hierbei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.10.2005 - V R 40/01 (BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13).

    Zudem geht es hier um die Bebauung eines im Alleineigentum des Klägers stehenden Grundstücks und nicht um die Situation von Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten (vgl. dazu EuGH-Urteil HE, EU:C:2005:241, UR 2005, 324, und BFH-Urteil in BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13).

  • BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14

    Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Die vom Kläger vertretene Auffassung, nach der bei der Umsatzsteuer der Leistungsempfänger als derjenige angesehen werden müsse, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, steht nicht nur im Widerspruch zum Wortlaut von § 37 Abs. 2 AO, sondern ebenso zur Zielsetzung der Vorschrift, die darin besteht, der Finanzverwaltung komplexe Prüfungen des "wahren" Leistungserbringers zu ersparen, wie der BFH bereits entschieden hat und worauf der erkennende Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt (BFH-Urteil vom 30.06.2015 - VII R 30/14, BFHE 250, 34, Rz 12).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 41/08

    Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Dies ergibt sich aus der Eigenständigkeit dieses Billigkeitsverfahrens (BFH-Urteil vom 19.11.2009 - V R 41/08, BFHE 227, 521, unter II.1.c).
  • BFH, 07.05.2020 - V R 16/19

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Da nach den für den erkennenden Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) keine bereits im Streitjahr geäußerten Beanstandungen dieser Rechnung feststellbar sind, kommt es nach den Verhältnissen des Streitfalles auf weitergehende Überlegungen zu einer Einschränkung des auch bei § 13b UStG bestehenden Sollprinzips nicht an (vgl. zum Sollprinzip bei § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG BFH-Beschluss vom 07.05.2020 - V R 16/19, BFHE 270, 158, Leitsatz 2).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 71/99

    Umsatzsteuerkorrektur bei bestrittenen Forderungen

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    aa) Der erkennende Senat hält dabei weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass eine bloße Zahlungsverzögerung für die Annahme einer Uneinbringlichkeit nicht ausreicht (BFH-Urteil vom 31.05.2001 - V R 71/99, BFHE 196, 330, BStBl II 2003, 206, unter II.2.).
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    a) Die Person des Leistungsempfängers bestimmt sich nach ständiger BFH-Rechtsprechung nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22.11.2018 - V R 65/17, BFHE 263, 90, Rz 19 f.).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 42/05

    Umsatzsteuerbefreite Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Zudem liege es mehr als nahe, dass die durch die Beigeladene erbrachte Leistung entsprechend dem BFH-Urteil vom 24.01.2008 - V R 42/05 (BFHE 221, 316, BStBl II 2008, 697) nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei sei.
  • BFH, 19.03.2009 - V R 50/07

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Bürohauses und Geschäftshauses übernimmt (BFH-Urteil vom 19.03.2009 - V R 50/07, BFHE 225, 224, BStBl II 2010, 78, Leitsatz).
  • FG München, 29.01.2020 - 3 K 1818/18

    Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Werklieferung durch einen im Ausland

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 7/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29.01.2020 - 3 K 1818/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 25.11.2021 - V R 44/20

    Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

    Die Person des Leistungsempfängers bestimmt sich entsprechend allgemeinen Grundsätzen, die auch bei Anwendung von § 13b UStG zu beachten sind (BFH-Urteil vom 10.12.2020 - V R 7/20, BFHE 272, 177, Rz 28), nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
  • FG München, 27.07.2023 - 14 K 2411/21

    Umsatzsteuer 2020

    Wurden solche Einwendungen erhoben und kommt es deswegen zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Minderung der Forderung im Rahmen eines Vergleichs, deutet dies auf die Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendungen hin (vgl. zur umgekehrten Schlussfolgerung: BFH-Urteil vom 10. Dezember 2020 - V R 7/20, BStBl II 2022, 528, Rn. 39).
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